Folgender Artikel ist am 30.03.2012 in der Aargauer-Zeitung erschienen:
Ab Mai gilt im Aargau für Kampfhundehalter eine Bewilligungspflicht. Die Verantwortlichen rechnen damit, dass es heute rund 1500 Kampfhunde im Kanton gibt. Die meisten dürften bewilligt werden. Mit der verlangten Prüfung happert es aber noch.
Erste Prüfungen noch dieses Jahr?
Wer bereits jetzt eine Bewilligung will, läuft ins Leere. Diese werden erst ab Mai ausgestellt - an Halter, die sich online gemeldet haben. «Die Haltekriterien sind erfüllbar», sagt Marschall, die selbst einen Staffordshire Bull Terrier hält. Ein Strafregister-Auszug ohne gravierende Einträge bildet die Grundvoraussetzung.
Hundehalter, die ihr Tier nicht länger als zwei Jahre haben oder sich neu einen Hund zulegen wollen, müssen zudem Kurse besuchen und auch eine Prüfung ablegen. Letztere bildet zur Zeit allerdings noch eine Hürde, denn vorläufig kann man sie im Kanton noch gar nicht ablegen. Ziel sei es aber, dass das noch dieses Jahr möglich werde, sagt Marschall. Die von ihr ausgestellte Bewillgung gilt für zwei Jahre. (rsn)(az)